Allgemeine Geschäftsbedingungen der Köhler GmbH & Co. KG 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Durch die Bestellung oder Annahme der Ware erkennt der Kunde die Verbindlichkeit der Verkaufsbedingungen der Köhler GmbH & Co. KG an. Mündliche Erklärungen, die für die Köhler GmbH & Co. KG eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge. Ein Widerspruch unseres Vertragspartners hiergegen auf einer Auftragsbestätigung, Bestellung, etc. ist unwirksam. 


Angebote und Vertragsabschluss 

Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgeblich. Alle Angebote der Köhler GmbH & Co. KG sind unverbindliche Vorschläge und erfolgen freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Köhler GmbH & Co. KG als geschlossen. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmens, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten die Köhler GmbH & Co. KG nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung. Alle Nebengebühren, öffentlichen Abgaben, etwaige neu hinzukommenden Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird, sind vom Kunden zu tragen. Alle Vereinbarungen, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenreden hierzu, ebenso auch Zusagen von Mitarbeitern von Köhler GmbH & Co. KG, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen der Schriftform. Die Köhler GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird. Wenn der Besteller trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflicht, verstößt, berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Bestellers bestehen und dieser auf Begehren der Köhler GmbH & Co. KG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Köhler GmbH & Co. KG eine taugliche Sicherheit leistet. 


Zahlungsmodalitäten 

Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung; dies wird gesondert in Rechnung gestellt. Bei Lieferfristen von mehr als zwei Monaten ist Köhler GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen, soweit nach Vertragsabschluss erhebliche Änderungen der Lohn-, Gehalts-, Material- oder Rohstoffkosten eingetreten sind und die Köhler GmbH & Co. KG diese Erhöhungen nicht zu vertreten hat. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei unserer Bank frei darüber verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Köhler GmbH & Co. KG ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Sämtliche Zahlungen sind in EURO spesen- und gebührenfrei zu leisten. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Köhler GmbH & Co. KG berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens von der Köhler GmbH & Co. KG bleibt vorbehalten. Die Köhler GmbH & Co. KG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die Köhler GmbH & Co. KG wird den Besteller über diese Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Köhler GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Köhler GmbH & Co. KG sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Bereits erzeugte Waren können wir bei Zahlungsverzug auf Rechnung und Gebühren des Bestellers einlagern, wobei die Ware als geliefert in Rechnung gestellt wird. Nimmt der Besteller gekaufte Gegenstände innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Bereitstellung nicht ab oder kommt er seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder gehen in Zahlung gegebene Wechsel oder Schecks zu Protest oder stellt er vereinbarte Sicherheiten innerhalb der festgesetzten Frist nicht, so ist die Köhler GmbH & Co. KG nach setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann die Köhler GmbH & Co. KG, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 20% des Verkaufspreises als entgangenen Gewinn ohne Nachweis fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis unbenommen, dass wir einen geringeren Schaden erleiden. Wenn die Köhler GmbH & Co. KG die Ware zurücknimmt, so ist der Besteller verpflichtet, die erfolgte Nutzung angemessen zu vergüten. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist die Köhler GmbH & Co. KG auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Weiter ist die Köhler GmbH & Co. KG nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrags zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur 
Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wenn nicht anders vereinbart sind 50% des Kaufpreises bei Auftragsvergabe fällig, 40% nach Meldung der Versandbereitschaft bzw. Gefahrenübergang und 10% 20 Tage nach Versandbereitschaft. 


Aufrechnungsverbot 

Es gilt ein Aufrechnungsverbot als vereinbart. Dem Besteller bleibt insofern die Möglichkeit, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, soweit diese durch einen rechtskräftigen Titel belegt sind. Dies gilt analog für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten und die Einrede des nichterfüllten Vertrages. 


Lieferbedingungen 

Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor der Besteller die von ihm zu beschaffenden Informationen, Unterlagen, behördlichen Genehmigungen und Freigaben beigebracht hat sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Falls der Besteller ausdrücklich eine Transportversicherung wünscht, wird eine solche von Köhler GmbH & Co. KG abgeschlossen, allerdings auf Kosten des Bestellers. Dasselbe gilt für vom Besteller gewünschte Transportaufträge. Transport, Versicherung und Verpackungen gelten nicht als vertraglich geschuldet. Entsprechend geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes mit dessen Absendung auf den Besteller über. Dieser Gefahrübergang finde unabhängig davon statt, ob Transportleistungen oder Montageleistungen von der Köhler GmbH & Co. KG übernommen worden sind oder lediglich Teilleistungen geliefert wurden. Sofern der Besteller nichts vorschreibt, steht es der Köhler GmbH & Co. KG frei, den Versandweg, das Transportmittel und die Verpackungsart nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, auszuwählen. Kosten des Rücktransports von Verpackungsmaterial trägt der Besteller. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit, bis die Köhler GmbH & Co. KG ihre Machbarkeit geprüft hat und um den Zeitraum, der für die Umsetzung der neuen Vorgaben in die Produktion notwendig ist. Wird durch den Änderungswunsch eine laufende Produktion unterbrochen, kann die Köhler GmbH & Co. KG andere Aufträge vorziehen und abschließen.  Die Köhler GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, während der Verzögerung Produktionskapazitäten freizuhalten. Wird der Versand aus Gründen, die die Köhler GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, verzögert, so werden dem Besteller unsere eigenen Lagerungskosten berechnet. Haben wir im Werk keine Einlagerungsmöglichkeiten, so ist der Besteller verpflichtet, für eine anderweitige Unterbringung zu sorgen. Wird uns nicht innerhalb einer Woche eine Lagerungsmöglichkeit nachgewiesen, so sind wir berechtigt die bestellte Ware auf Kosten des Bestellers anderweitig einzulagern. Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen jeder Art sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, mögen diese bei der Köhler GmbH & Co. KG oder einem Unterlieferanten eintreten, entbindet das die Köhler GmbH & Co. KG von etwaigen, übernommenen Lieferverpflichtungen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhersehbaren betriebsfremden Ereignissen außerhalb der Einflusssphäre von Köhler GmbH & Co. KG, soweit diese nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies schließt auch von Köhler GmbH & Co. KG nicht zu vertretende vorübergehende Leistungshindernisse durch Unter- oder Zulieferer ein. In solchen Fällen ist die Köhler GmbH & Co. KG berechtigt, die Lieferung um eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Derartige Verzögerungen berechtigen den Besteller nicht zur Annahmeverweigerung oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten. Insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, eine allenfalls von ihm mit Dritten vereinbarte Pönale im Fall des Lieferverzuges von uns zu begehren. Wird die von der Köhler GmbH & Co. KG angegebene Lieferfrist um mehr als 4 Monate überschritten, so ist der Besteller lediglich berechtigt, nach Gewährung einer Nachfrist von einem Monat vom Vertrag zurückzutreten.  

 

Maße und Toleranzen 

Die in unserem Werbematerial angegebenen Maße und Betriebskosten sind als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; das gleiche gilt für Zeichnungen und Abbildungen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeintoleranzen nach DIN ISO 2768-fH. Liegt die Kaufsache innerhalb dieser Beschaffenheitsvereinbarung, liegt insoweit kein Mangel vor. 


Pläne und Unterlagen; Mitwirkungshandlung des Bestellers 

Soweit der Besteller Pläne, Unterlagen, Zeichnungen etc. vorlegen muss, ist dies rechtzeitig auszuführen. Pläne, Unterlagen, Zeichnungen etc. die maßgeblich zur Herstellung der Ware benötigt werden, müssen rechtzeitig bereitgestellt werden. Sollte der Besteller diese nicht rechtzeitig bereitstellen, so ist der daraus resultierende Lieferverzug dem Besteller geschuldet und wird zu der Lieferzeit hinzugerechnet. Sollten Mitwirkungshandlungen des Bestellers fehlerbehaftet sein, ist jede Haftung für hieraus sich ergebende Nachteile durch die Köhler GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Der Besteller ist alleine dafür verantwortlich, dass evtl. erforderliche Baugenehmigungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ferner muss der Besteller für rechtzeitige Bereitstellung der elektrischen Stromversorgung, Druckluft, angemessenen Hallenboden bzw. erforderlichen Fundament, Kühlmittel, Öle/Schmiermittel, fachgerechte Erdung, bauseitige Umhausung/Absicherung der Anlage wie von der zuständigen Berufsgenossenschaft verlangt etc., sorgen. Die Baustelle hat er eigenverantwortlich zu sichern. Sämtliche Mitwirkungshandlungen des Bestellers unterliegen seinem eigenen Verantwortlichkeitsbereich und gehen auf seine eigenen Kosten. Kommt der Besteller seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nach, haftet er für alle hieraus entstehenden Schäden und stellt darüber hinaus die Köhler GmbH & Co. KG von Ansprüchen Dritter oder Inanspruchnahme von Behörden frei. Sonstige Verzögerungen bei den Montagearbeiten für die Köhler GmbH & Co. KG, die nicht von dieser vertreten sind, lösen Schadensersatz und Kostenerstattungsansprüche aus, die der Besteller zu tragen hat. Eventuelle Rückgriffansprüche auf Dritten seitens des Bestellers bleiben unberührt. Als eine solche Verzögerung gilt es auch, wenn Anlagen nach beendeter Montage nicht abgenommen werden bzw. eine Inbetriebnahme nicht erfolgen kann. Behördliche Genehmigungen jeglicher Art, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind, müssen rechtzeitig und vollständig vorliegen. Ein unbehindertes Erreichen des Aufstellortes ist zu gewährleisten, nötigenfalls auch mit Großfahrzeugen (Lastkraftwagen, Tieflader, Autokran etc.). Die Zufahrt muss so gestaltet sein, dass durch deren Benutzung auch mit solchen Großfahrzeugen keine Beschädigungen Dritter möglich sind. Sollten dennoch solche entstehen, wird die Köhler GmbH & Co. KG vom Besteller hiervon freigestellt. Eventuelle vorhandene Leitungen sind vom Besteller rechtzeitig, genau anzugeben. Regenfallrohre werden von der Köhler GmbH & Co. KG nicht an vorhandene Kanäle und Sickergruben angeschlossen, ebenso wenig wird die Ebenheit der bauseits erstellten Fundamente hergestellt. Soweit die Köhler GmbH & Co. KG Pläne, Unterlagen, Zeichnungen vorlegt, sind diese vertraulich zu behandeln. Technische Änderungen behalten wir uns vor. 

 

Haftung und Gewährleistung 

Sämtliche Lieferungen und Leistungen von der Köhler GmbH & Co. KG entsprechen den in Prospekten und sonstigen Werbematerialien angeführten Angaben. Abweichende oder darüberhinausgehende Eigenschaften gelten nur dann als vorbehalten und zugesichert, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Unklare Formulierungen über ausdrücklich vorbehaltene Eigenschaften gehen zu Lasten des Kunden. Die Prüfung, ob ein Produkt für einen bestimmten Anwendungsbereich geeignet ist, obliegt dem Kunden. Für Angaben in Prospekten oder Werbematerialien von Dritten übernimmt die Köhler GmbH & Co. KG keine Haftung. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Gefahrübergang oder 1500 Betriebsstunden unter den Nennbedingungen aber höchstens 13 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Bei Verschleißteilen beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Gewährleistung für 2- oder 3-Schicht Betrieb kann separat angeboten werden. Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Bestellers derartige Mängel dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsverpflichtung der Köhler GmbH & Co. KG beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Nachlieferung, soweit der Gegenstand einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Die hierzu notwendigen Aufwendungen wie Lohn-, Material- und Wegekosten tragen wir, soweit die Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Käufers gebracht wurde, es sei denn, die Verbringungen entsprechen seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Prüfung der Mangelhaftigkeit obliegt allein der Köhler GmbH & Co. KG und erfolgt in angemessener Frist. Der Kunde muss nach Aufforderung der Köhler GmbH & Co. KG die mangelhafte Ware auf seine Kosten und Gefahr an die Köhler GmbH & Co. KG übermitteln oder an einen von diesem zu nennenden Ort und zur Überprüfung bereithalten. Bei begründeter, rechtzeitiger und schriftlicher Beanstandung erfolgen Austausch oder Verbesserung. Die Wahl, ob Austausch oder Verbesserung erfolgt, liegt bei der Köhler GmbH & Co. KG. Sind Austausch oder Verbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich, erfolgt eine Gutschrift. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, ebenso der Ersatz für Mängel, bedingt durch unsachgemäße Lagerung, Montage oder Verwendung, sowie Transportschäden oder Beeinträchtigung durch Korrosion. Die Nachbesserungsverpflichtung besteht nicht, solange der Besteller fällige Bezahlung nicht leistet. Solange die Köhler GmbH & Co. KG hinsichtlich Ihrer Nachbesserungspflicht nicht in Verzug ist, sind weitergehende Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt die mangelhafte Ware selbst zu verbessern. Eigene Nachbesserungsversuche des Bestellers ziehen den Verlust sämtlicher Gewährleistungsrechte nach sich, soweit diese nicht nachweislich unschädlich waren. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller. Zur Wahrung seiner Rechte muss der Besteller ohne schuldhaftes Zögern nach Erhalt der Ware diese auf Mängel sorgfältig untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit des Kaufgegenstands. Diese Anzeige muss die festgestellten Mängel zweifelsfrei wiedergeben. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Unternehmens nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Soweit der Mangel durch ein wesentliches Fremderzeugnis entstanden ist, sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Mängelhaftungsansprüche und -recht zu beschränken, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Anspruch oder Recht fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen nicht durchgesetzt werden kann. Die vorstehenden Regelungen dieses Punktes gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Bei Verbrauchern gilt für diese eine Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen von einem Jahr. Unternehmen werden gebrauchte Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche geliefert. Wir haften ausschließlich für vorsätzliche und grob fahrlässige verursachte Schäden bis zum Betrag des Fakturenwerts. Wir haften jedoch nicht für einen entgangenen Gewinn und Vermögensschaden des Kunden oder von dessen Vertragspartnern. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Köhler GmbH & Co. KG und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Köhler GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 


Eigentumsvorbehalt 

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Maschinen, Werkzeugen, Zubehörteilen und sonstigen Waren bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung sowie Kosten einer etwa erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung all unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres an den Vorbehaltswaren auf den Besteller übergeht und ihm die uns abgetretenen Forderungen zustehen. Der Besteller ist zu einer Verfügung über die gelieferte Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Im Falle der Belastung der gelieferten Ware mit Rechten eines Dritten wird uns der Besteller unverzüglich informieren. Für den Fall einer Weiterveräußerung tritt er schon jetzt alle seine einem Dritten gegenüber dadurch entstehenden zukünftigen Ansprüchen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware an uns ab. Wenn die Vorbehaltswaren des Bestellers zusammen mit fremden uns nicht gehörenden Waren verarbeitet und veräußert werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten. Der Besteller hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis vollständig bezahlt haben. Der Besteller ist ermächtigt, die Forderung aus der Warenveräußerung einzuziehen. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir können den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Der Besteller kann an den Liefergegenständen durch Be- und Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er be- bzw. verarbeitet für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns daraus irgendwelche Verpflichtungen erwachsen auch die be- bzw. verarbeiteten Liefergegenstände dienen zur Sicherung aller unserer Rechte. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht uns gehörenden Gegenständen durch den Besteller werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den fremden verarbeiteten Gegenständen. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen fremden gegenüber seinen Kunden erwachsen. Wir verpflichten uns, zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zur sichernden Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruch- und Wassergefahren angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln. 


Export von „dual-use“ Gütern 

CNC-Werkzeugmaschinen kann man als „Dual-use“ Güter bezeichnen und können daher unter bestimmten Umständen beim Export in andere Länder außerhalb der EU einer Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden unterliegen. Wir weisen daher alle Käufer darauf hin, dass ein Weiterverkauf der Maschine in Drittländer außerhalb der EU jeweils geprüft werden muss und der Exporteur der Maschine verantwortlich ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der EU/Deutschlands.  


Software 

Die Gewährleistung beinhaltet nur die Funktionalität der Software gemäß der Beschreibung. Unter die Gewährleistung fällt die Behebung von Abweichungen im Programm, damit diese gemäß Beschreibung arbeitet, nicht aber Änderungen oder Erweiterung der Software oder beteiligter Software sowie Anpassung der Software an neue Versionen des Betriebssystems. 
Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Software seinen Erfordernissen entspricht. 

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 

 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Köhler GmbH & Co. KG und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz der Köhler GmbH & Co. KG ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Köhler GmbH & Co. KG und Besteller nicht berührt.